FNJ

Fördergemeinschaft für naturwissenschaftliche Jugendarbeit e.V.

Fördert die FNJ Schulprojekte?

Nein! Die FNJ arbeitet im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit. Wir arbeiten zwar gerne mit Lehrern an öffentlichen und privaten Schulen zusammen und manche Physiklehrkräfte werben sogar bei ihrer Schülerinnen und Schülern für unsere Veranstaltungen. Selbstverständlich bemühen wir uns auch um Betreuer mit fachlichem und pädagogischen Hintergrund, die in unserem Rahmen aber stets außerschulisch agieren. Und ebenso selbstverständlich kooperieren wir mit SchulleiterInnen, um für besondere Maßnahmen außerhalb der Schulferien schulpflichtige Jugendliche für die Dauer unserer Seminare und Beobachtungs-Austausche von der Schule zu befreien.

Allerdings sind für die von uns geförderten bzw. durchgeführten Projekte stets außerschulische Träger verantwortlich, niemals eine Schule von Teilnehmenden.

 

Kann ich eine Spendenquittung bekommen?

Ja. Die FNJ ist eine gemeinnützige Organisation, die sich stets über Spenden freut und ihren Spendern herzlich dankt. Wer uns eine Spende zukommen lässt, kann diese steuerlich gelten machen.

 

Wer darf Förderanträge stellen?

Förderanträge dürfen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe gestellt werden. Eine Liste der uns bisher bekannten Träger, die sich im Vereinsring organisieren, geben wir auf unserer Webseite. Hinweise auf weitere Träger sind uns herzlich willkommen; wir ergänzen sie gern auf unserer Seite.

 

 

Woher bekommt die FNJ das Geld?

Unsere eigenen Fördermittel zur Weitergabe erhalten wir direkt von der Bundesregierung: Gemeinsam mit zahlreichen anderen Jugendorganisationen geben wir unsere Anträge am Jahresanfang dort ab und ungefähr im März wird in einer Sitzung des Bundestags darüber entschieden, wieviel Geld für wen bewilligt wird. Daher können wir erst frühestens im Frühling (ca. April) über die Vergabe von Mitteln für das laufende Jahr Bescheid geben.

 

Über 27jährige?

Darf ich auch mitfahren, wenn ich schon über 27 Jahre alt bin?

Nein, aber ...

  1. "Jugendliche" sind im Sinne deutscher Projektförderungen leider nur Menschen bis zum 27. Lebensjahr. Wer über 27 Erdenjahre zählt, ist also nach dt. Recht nicht mehr "jugendlich" und kann mithin nicht von uns (oder irgendeinem anderen Jugendprogramm) gefördert werden.
  2. aber: Natürlich können wir niemandem verbieten, "zufällig" die gleiche Reise wie wir zu machen, zur gleichen Zeit, mit der gleichen Route und an den gleichen Ort - z.B. weil ein astronomisches Ereignis dort besonders gut sichtbar ist. Darum arbeiten wir mit kommerziellen Reiseveranstaltern zusammen, bei denen man die gleiche oder eine ähnliche Reise buchen kann - selbstverständlich zu einem höheren Preis, da nicht 75 % der Reisekosten von unserer Förderung abgedeckt werden.