Problem SVA – was tun in der Krise?

Gepostet von meta-physik am Montag 31 Mai 2010

Vertragsloser ZustandIn Österreich besteht Sozialversicherungspflicht, und welche Versicherung man zu wählen verpflichtet ist, wird durch die Art der Tätigkeit, der man nachgeht, geregelt. Eine freie Wahl der Versicherung gibt es nicht. Aus diesem Grund ist man allen Allüren der jeweiligen Versicherung ohne Wenn und Aber ausgeliefert.

So zum Beispiel, wenn diese Versicherung den Vertrag mit der Ärztekammer kündigt. Oder auslaufen lässt. Jedenfalls nicht mehr weiterführt. Das hat zur Folge, dass die bei dieser Versicherung versicherten Personen einen Arztbesuch künftig selbst bezahlen müssen, und zwar nicht das übliche Honorar, sondern jenes, das der Arzt einem Privatpatienten verrechnen würde.

Natürlich bekommt man von der Versicherung nur wenige Monate später Geld zurück, und zwar 80 % der Summe, mit der sie die Leistung des Arztes beziffert. Diese liegt aber weit unter jener, die der Arzt dem Patienten verrechnet.

Keine besonders attraktive Aussicht für Selbständige. Versicherungswechsel: nicht möglich. Und Kürzung oder Einstellung der Beitragsleistung: ebenfalls nicht möglich, weil mit sofortiger Exekution oder/und Konkursantrag geahndet.

Was also tun in der Krise?

In Österreich sind ein großer Teil der bei der SVA Versicherten Ein-Personen-UnternehmerInnen. Diesem Personenkreis zu unterstellen, sie hätten genügend Geld um Arztbesuche aus der eigenen Tasche zu berappen ist absurd. Daher gibt es in dieser Gruppe bereits Überlegungen, wie man der Krise begegenen kann.

Eine Möglichkeit wäre, einander gegenseitig geringfügig zu beschäftigen, im Ausmaß von wenigen Stunden pro Monat. So würden Unternehmer in den Luxus einer funktionierenden Krankenversicherung gelangen, bei der kein Selbstbehalt zu berappen ist (was für diesen Personenkreis allein schon einen unglaublichen Luxus darstellt – bei der SVA muss für jede Artzleistung ein Selbstbehalt von 20 % bezahlt werden).

Für die niedergelassenen Ärzte hätte das folgende Konsequenzen: sie müssten Selbständige zum Gebietskrankenkassentarif behandeln statt wie bisher zum teils dreimal so hohen Tarif der SVA. Ob das im Sinn der niedergelassenen Ärzte oder Ärztekammer ist, wird sich weisen.

Und ob das im Sinn der Gebietskrankenkasse ist, wird sich ebenfalls weisen, denn für diese stünde geringfügigen Mehreinnahmen durch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse viel höhere Ausgaben an Arzthonoraren gegenüber, die bisher durch die SVA getragen wurden.

Eine Linke? Mag sein.

Aber lasst uns nicht vergessen, wie Menschen auf die Idee kommen, so „eine Linke zu drehen“: durch die von den Versicherten unverschuldete und dennoch für sie unausweichliche einseitige Kündigung der Krankenversicherungen – eine Maßnahme, gegen die sie sich nicht wehren können. Wenn DAS keine Linke ist…

Dienstag, 1. Juni 2010, 14:00 Uhr: Kundgebung vor der SVA!

Freitag, 3. Juni findet auf Twitter eine Diksussion stattt, die ihr unter #hcsmeu verfolgen könnt.

Und auf Facebook wurde die Gruppe „Vertragsloser Zustand“ gebildet.

3 Kommentare zu “Problem SVA – was tun in der Krise?”

  1. Maria

    Lesenswert ist auch der offene Brief an die Ärztekammer von Stefan Mey

  2. nicole

    das mit der geringfügigen beschäftigung funktioniert leider nicht so wie oben beschrieben – geringfügig beschäftigte werden nämlich nur unfallversichert!! oder hab ich da was nicht mitgekriegt?

  3. Administrator

    Das stimmt – aber angeblich kann eine freiwillige Krankenversicherung zusätzlich abschließen – Info hier

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